Anwalt in Landshut

Philosophie

Bewusst beschränke ich mein Spektrum auf wenige ausgewählte Fachgebiete, für die ich aufgrund besonderer praktischer Erfahrung und theoretischer Kenntnisse die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" erhalten bzw. erfolgreich am Fachanwaltslehrgang für Strafrecht teilgenommen habe.

Durch die Spezialisierung kann ich meinen Mandanten kompetente und professionelle Rechtsberatung, Vertretung und Verteidigung anbieten.

Selbstverständlich ist es mir grundsätzlich durch die generalistische Ausbildung und langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt möglich, meine Mandanten auch in anderen Rechtsgebieten zu beraten. Jedoch ziehe ich es unter Umständen- im Interesse des Mandanten - vor, ihn an kompetente und spezialisierte Kollegen zu überweisen. Jeder Mandant hat das Recht, seine Interessen bestmöglich vertreten zu lassen. Dies ist heutzutage nur möglich durch die Spezialisierung und ständige Fortbildung in einzelnen Fachbereichen.

Gerne kann ich mit Ihnen in einem ersten unverbindlichen Beratungsgespräch abklären, ob eine Vertretung durch mich erfolgt, oder ob eine Verweisung an einen spezialisierten Kollegen im Einzelfall sinnvoller erscheint.

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf dem  Gebiet des Strafrechts. Mein Anliegen ist es, als Verteidiger die Rechte des Beschuldigten bzw. Angeklagten in jeder Phase des Verfahrens nach Kräften zu wahren. Verteidigung ist erforderlich, damit  niemand strafrechtlichen Ermittlungen gegenüber hilflos ausgesetzt ist.

Ziel der Strafverteidigung ist nicht, Menschen und deren Taten zu bewerten, sondern einzig und allein, die Rechte des Beschuldigten zu wahren. In der Praxis zeigt sich, dass kaum jemand seine Rechte ausreichend kennt und oftmals von den Behörden auch nicht auf die Möglichkeit der Hilfestellung durch einen Rechtsbeistand hingewiesen wird. Nach Art. 6 EMRK hat jeder Beschuldigte in jedem Stadium eines strafrechtlichen Verfahrens das Recht, einen Verteidiger zu konsultieren. Wichtig ist, dass von diesem Recht möglichst frühzeitig Gebrauch gemacht wird. Das bedeutet, dass im besten Fall bereits beim ersten Zugriff durch Strafverfolgungsbehörden, noch bevor der Beschuldigte Angaben macht, ein Verteidiger hinzugezogen wird. Nur so kann garantiert werden, dass der Beschuldigte nicht zum Objekt des Ermittlungsverfahrens wird, sondern, so wie es die Rechtsordnung vorsieht, Subjekt bleibt.
Durch meine guten Kontakte zu den örtlichen Behörden gelingt es mir in zahlreichen Fällen, bereits im Ermittlungsverfahren für den Mandanten vernünftige und akzeptable Ergebnisse zu erzielen.

Entsprechendes gilt für meinen Tätigkeitsbereich Verkehrsrecht:

Im Verkehrszivilrecht ist es mein Ziel, die Ansprüche meines Mandanten zu sichern und durchzusetzen. Die Erfahrung mit Haftpflichtversicherern zeigt, dass diese sich vordergründig bemühen, für den Geschädigten möglichst komplikationslos die gesamte Abwicklung zu übernehmen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der gegnerische Haftpflichtversicherer  verständlicherweise stets im eigenen Interesse handelt und versucht, seine Kosten möglichst niedrig zu halten. Das bedeutet im Gegenzug, dass der Versicherer den Geschädigten auf zahlreiche berechtigte Ansprüche nicht hinweisen wird. Auch kürzen die Versicherer häufig berechtigte Ansprüche. Darum ist es sinnvoll, mit der Unfallregulierung von Anfang an einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Um meine Mandanten optimal betreuen zu können, habe ich mir ein Netzwerk von spezialisierten Rechtsanwälten in Landshut und auch überregional aufgebaut. Im Einzelfall kann ich meinen Mandanten somit guten Gewissens in gute Hände geben, damit in seinem  Fall bestmögliche Ergebnisse erzielt werden können.

Da kein Anwalt auf alle Rechtsgebiete spezialisiert und hierin auf dem Laufenden sein kann, sehe ich in der  Konzentration auf wenige Fachgebiete die ideale Lösung für den Mandanten.

Bewusst habe ich für meine Spezialisierung  die Bereiche Strafrecht und Verkehrsrecht gewählt, da sich diese an zahlreichen Stellen überschneiden. Vertiefte Kenntnisse im Verkehrsrecht, insbesondere im Fahrerlaubnisrecht, sind zwingend erforderlich für alle Strafverteidigungen im Zusammenhang mit Drogen- und Alkohol-delikten, da eine scheinbar erfolgreiche Verteidigungsstrategie im Strafverfahren oftmals erhebliche negative Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben kann.

Als folgendes Beispiel sei genannt: Ein Mandant hat mehrere Einbruchsdiebstähle begangen, um sich hiermit seine Drogensucht zu finanzieren. Im Rahmen des Strafverfahrens ist diese Drogensucht sicherlich strafmildernd erheblich zu berücksichtigen. Heikel kann jedoch die Verteidigung mit dieser Argumentation sein, da über die Drogenproblematik auch die Fahrerlaubnisbehörde informiert wird und bei festgestellter Drogenabhängigkeit ohne weitere Zwischenschritte die Fahrerlaubnis entzogen wird. Dem scheinbaren Vorteil im Strafverfahren steht somit der gravierende Nachteil im Hinblick auf den Führerschein gegenüber. Daher ist im Einzelfall sorgfältig abzuwägen und zu entscheiden, welche Vorgehensweise für den Mandanten besser ist.

Rechtsanwalt Kohlschmidt

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