Schönfelder: Deutsche Gesetze

Rechtsgebiete der Anwaltskanzlei Kohlschmidt in Landshut

Strafverteidigung

Wesentliche Aufgabe der Strafverteidiger ist es, die Rechte des Beschuldigten / Angeklagten in jeder Stufe des Verfahrens, sei es im Ermittlungsverfahren oder im Prozess vor dem Gericht selbst, nach Kräften zu wahren. Die Arbeit des Strafverteidigers beginnt idealerweise unmittelbar nach dem ersten Kontakt des Mandanten mit den Strafverfolgungsbehörden.

Jugendstrafrecht

Bei Strafverfahren gegen Jugendliche (unter 18 Jahre) und Heranwachsende (unter 21 Jahre) gelten zahlreiche Besonderheiten, sowohl was das Verfahren, als auch die Rechtsfolgen anbelangt. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt zu einem Strafverteidiger aufzunehmen, bevor über die vorgeworfene Straftat mit den Ermittlungsbehörden, dem Jugendrichter oder der Jugendgerichtshilfe (JGH) gesprochen wird. Beachten Sie bitte, dass die Mitarbeiter derJugendgerichtshilfe nicht der Schweigepflicht unterliegen. Das bedeutet, dass alle Angaben, die Sie gegenüber der JGH zur Sache machen, von dieser im Hauptverhandlungstermin dem Jugendrichter mitgeteilt werden. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass Sie nur wegen Ihrer eigenen Angaben verurteilt werden, obwohl ein Freispruch möglich gewesen wäre.

Betäubungsmittelrecht

Das Betäubungsmittelrecht umfasst sämtliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit unerlaubten Drogen stehen. Hier gilt der Grundsatz, dass man sich erst nach anwaltlicher Beratung entscheiden sollte, ob man sich  zur Sache äußern will oder nicht. Es muss sorgfältig abgewogen werden, ob vom § 31 BtMG Gebrauch gemacht werden soll oder nicht. Voreilige Angaben,  weil die Ermittlungsbeamten Vorteile versprechen, sind zu vermeiden.

Aussagen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteldelikten können insbesondere negative Konsequenzen für das Fahrerlaubnisrecht haben. Gibt man beispielsweise gegenüber den Kriminalbeamten an, dass das sichergestellte Rauschgift zum Eigenkonsum diente, kann bei bestimmten Mengen ohne Weiteres Betäubungsmittelabhängigkeit unterstellt werden, was zur sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis führen kann. Man erkauft sich somit eine eventuell geringere Strafe durch den hohen Preis des Verlustes der Fahrerlaubnis, der in vielen Fällen den Arbeitsplatz gefährdet und somit die  bisherige Existenzgrundlage bedrohen kann.

Verkehrsstrafrecht

Auf dem gesamten Gebiet des Verkehrsstrafrechts kann ich Sie aufgrund meiner Qualifikation als Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie meiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht umfassend und kompetent beraten und verteidigen.

Auch unbescholtene Bürger kommen im Straßenverkehr leicht mit dem Gesetz in Konflikt. Aus Nachlässigkeiten werden hier schnell Straftaten.

Jeder kennt die 0,5 Promille- und 1,1 Promille-Grenze im Straßenverkehrsrecht. Den wenigsten ist jedoch bekannt, dass man sich bereits ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille als Fahrer eines Kraftfahrzeuges strafbar machen kann, sofern man alkoholbedingt einen Unfall verursacht. Eine solch relativ niedrige BAK ist oftmals bereits mit einem einzigen alkoholischen Getränk erreichbar.

Ein Beispiel verdeutlicht das:  Ein Mann trinkt nach der Arbeit mit seinen Kollegen eine Flasche Bier bevor er die Heimfahrt antritt. Auf  schneeglatter Fahrbahn gerät er mit seinem Fahrzeug in den Gegenverkehr und kollidiert mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, dessen Fahrer verletzt wird. Unser Beispielfahrer hat  sich – letztlich durch den Konsum eines einzigen Bieres – strafbar gemacht und wird wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. In der Folge wird ihm die  Fahrerlaubnis entzogen und eine eine empfindliche Geldstrafe auferlegt. Ohne den Unfall hätte der Alkoholkonsum  weder straf- noch bußgeldrechtliche Konsequenzen gehabt.

Weitere häufige  Straftaten im Straßenverkehr sind:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
Fahrlässige Körperverletzung / Tötung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr infolge Alkohol- / Drogenkonsum
Fahren ohne Fahrerlaubnis (z.B. Fahren mit ungültigem EU-Führerschein)
als Fahrzeughalter einer anderen Person das Fahren ohne Fahrerlaubnis zu gestatten
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Nötigung (z.B. durch zu dichtes Auffahren auf den Vordermann, Ausbremsen)
Beleidigung

Wirtschaftsstrafrecht

Unter dem Begriff Wirtschaftsstrafrecht fasst man sämtliche Betrugsdelikte von Privatpersonen und  Verantwortlichen in Betrieben zusammen, die mit Insolvenzverschleppung, Bankrott-Straftaten, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen o.ä. verbunden sind.

Steuerstrafrecht

Einfache Nachlässigkeiten des Steuerpflichtigen führen in vielen Fällen zur Einleitung von Steuerstrafverfahren, ohne dass dies den Betroffenen oder deren Steuerberater bewusst wäre.

So stellt bereits die bloße Verspätung der Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung um nur einen Tag eine vollendete Steuerhinterziehung auf Zeit dar. Entsprechendes gilt für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung, selbst dann, wenn im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldungen die gesamte zu entrichtende Umsatzsteuer bereits vorausbezahlt wurde.

Lesen Sie folgendes Beispiel: Ein  Unternehmer, der keinen Steuerberater zu Hilfe hat, gibt seine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2012 nach dem 31.5.2013 ab und errechnet eine abzuführende Umsatzsteuerschuld von 30.000 €, die durch die Vorauszahlungen im laufenden Jahr 2012 bereits vollständig beglichen wurde. Und dennoch begeht er laut Gesetz eine Steuerhinterziehung in Höhe von 30.000 €! Diese verspätete Abgabe der Steuererklärung um nur einen Tag kann für ihn im schlimmsten Fall auch als Ersttäter bereits eine Bewährungsstrafe bedeuten.

Opfervertretung

Des Weiteren vertrete ich selbstverständlich auch Opfer von Straftaten, sei es bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in zivilrechtlichen Verfahren oder aber als Nebenklägervertreter im Strafprozess. Auch für den Geschädigten ist es von Vorteil, sich frühzeitig von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, damit seine Rechte nicht verletzt  und bestmöglich durchgesetzt werden können. Das Opfer von Gewalttaten (Körperverletzung, Vergewaltigung, etc.) hat beispielsweise Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Täter. Dieses kann entweder im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens eingeklagt oder aber, was für das Opfer eine erhebliche Erleichterung darstellt, im Strafverfahren im Wege des sog. Täter-Opfer-Ausgleichs geregelt werden. Durch eine zielführende Vertretung des Geschädigten als Nebenkläger kann oftmals eine schnelle und zielführende Lösung für den Mandanten gefunden werden.

Folgendes Beispiel verdeutlicht das oben Beschriebene: Ein 25-Jähriger wird nach einem Discothekenbesuch von mehreren Personen zusammengeschlagen und erheblich verletzt. Dies stellt eine gefährliche Körperverletzung dar (Mindestfreiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre). Das verletzte Opfer kann Schmerzensgeldansprüche als Nebenkläger geltend machen. Oftmals wird die Zahlung eines Schmerzensgeldes den Tätern als Bewährungsauflage aufgegeben. Somit steigt die Durchsetzbarkeit der Schmerzensgeldansprüche, da im Falle der Nichtzahlung der Geldauflage die Täter damit zu rechnen haben, dass sie ins Gefängnis müssen.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht berührt zahlreiche andere Rechtsgebiete. So können straf-, zivil- sowie verwaltungsrechtliche Vorschriften damit verbunden sein.

Alle nachfolgenden Stichworte fallen unter das Gebiet Verkehrsrecht / Verkehrszivilrecht: Unfallregulierung, Sachschaden, Personenschaden, Autokauf, Mängel, Autoversicherung (Teilkasko, Vollkasko), Leasing, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Nutzungsausfall, Reparaturkosten etc.

Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), fahrlässige Körperverletzung/Tötung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Beleidigung, Nötigung, 0,5 Promille- Grenze, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Abstandsunterschreitung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrverbot etc.

Verkehrsverwaltungsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Anordnung einer MPU, Flensburger Punkte, Fahrerlaubnis auf Probe, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Punkteabbau etc.

Autokauf

Beim Autokauf, egal ob beim Gebraucht- oder beim Neuwagen, kommt es häufig zu Problemen, sei es, dass das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß funktioniert oder aber dass sich nachträglich herausstellt, dass die Angaben des Verkäufers zum Fahrzeug nicht korrekt waren.

Ein Beispiel aus dem Bereich Neuwagenkauf: "Mein Auto muss ständig in die Werkstatt. Habe ich ein Montagsauto gekauft? Kann ich den Kaufvertrag rückgängig machen?"

Beispiele aus dem Bereich Gebrauchtwagenkauf: "Es stellt sich nachträglich heraus, dass das Auto mit dem Vorbesitzer einen Unfall hatte und ich befürchte wegen des damaligen Schadens Unannehmlichkeiten bei der nächsten TÜV-Prüfung oder einen erheblichen Wertverlust. Welche Rechte habe ich? Kann ich das Auto zurückgeben? Bekomme ich meinen Kaufpreis zurück? Muss der Verkäufer das Auto an meinem Wohnort abholen? Wieviel muss ich für die angefallene Nutzung des Fahrzeugs zahlen?"

"Es stellt sich nachträglich heraus, dass der Tacho manipuliert war und das Fahrzeug eine höhere Fahrleistung hat, als im Kaufvertrag angegeben." Kann ich den Kaufvertrag rückabwickeln? Kann ich den Kaufpreis mindern?

"Das gekaufte Fahrzeug ist mangelhaft." Ist der Verkäufer verpflichtet, den Mangel zu beseitigen? Ist der Gewährleistungsausschluss Kaufvertrag wirksam?

Diese Fragen und Probleme betreffen Käufer wie auch Verkäufer gleichermaßen. Gerne kann ich bei der Beantwortung der Fragen sowie bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen private und gewerbliche Autoverkäufer gleichermaßen vertreten wie Autokäufer.

Unfallregulierung: Sachschaden

Sie hatten einen fremdverschuldeten Verkehrsunfall mit Sach- und / oder Personenschaden? Verlassen Sie sich nicht auf die Serviceleistung der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Diese wird bemüht sein, die Höhe der Ersatzleistung möglichst niedrig zu halten. Insbesondere wird der Gegner Sie nicht auf sämtliche Ihnen zustehenden Ansprüche hinweisen. Dies liegt in der Natur der Sache.

Sie sollten von Anfang an die Regulierung der Unfallangelegenheit und insbesondere Ihre eigenen Schäden in die vertrauensvollen Hände eines Fachanwalts für Verkehrsrecht legen. Insbesondere ist es wichtig, bereits die Unfallschilderung korrekt zu formulieren, um nicht versehentlich aus einem hundertprozentigen Fremdverschulden eine 50 prozentige Mitschuld am Verkehrsunfall zu machen. Diese Formulierung sollten Sie einem erfahrenen Juristen überlassen.

Übrigens: Die Rechtsanwaltsgebühren für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Versicherung. Lediglich im Fall der Mithaftung hat der Geschädigte einen Teil der Kosten selbst zu tragen. Diese werden jedoch von einer (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung übernommen.

Die Haftungsfrage ist oftmals hoch streitig, auch wenn die Polizeibeamten an der Unfallstelle dem einen oder anderen Verkehrsteilnehmer die Schuld am Verkehrsunfall zugewiesen haben. Nicht die Polizei entscheidet über das Verschulden, sondern im Zweifelsfalle der Richter.

Auch wenn zahlreiche Kfz-Betriebe umfangreiche Serviceleistungen auch im Falle der Unfallregulierung bieten, empfiehlt sich in jedem Falle die Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Rechtsprechung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts ist insbesondere was die Haftungsquoten angeht, permanent in Bewegung. Fundierte rechtliche Kenntnisse sind erforderlich für die kompetente und vor allem umfassende Beratung des Geschädigten.

Folgendes Beispiel zur Veranschaulichung:  Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer geht davon aus, dass derjenige auf einem Parkplatz Vorfahrt hat, der die Fahrspur befährt und nicht derjenige, der  rückwärts aus einer Parklücke ausparkt. Stößt nun ein rückwärts ausparkendes Auto mit einem fahrenden zusammen, glaubt sich der Fahrer des letztgenannten Autos im sicheren Recht. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auf dem Parkplatzgelände gilt kein Vorfahrtsrecht, auch wenn die StVO  gelten soll. Vielmehr gilt auf dem Parkplatz der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. 100 prozentiges Verschulden kann nur angenommen werden, wenn für einen der Beteiligten der Unfall definitiv unvermeidbar war. Dieser Nachweis gelingt in den seltensten Fällen. Deshalb wird bei einem Unfall auf einem Parkplatz in der Regel  von einer jeweils 50-prozentigen Haftung beider Unfallbeteiligter ausgegangen.

In diesem Fall kann das unangenehme Folgen haben, wenn der vermeintlich Vorfahrtsberechtigte ohne rechtliche Beratung Sofortmaßnahmen eingeleitet, wie zum Beispiel die Reparatur seines Fahrzeuges, weil er davon ausgeht, dass der andere Autofahrer die Reparaturkosten vollständig bezahlen muss. Wenn der Geschädigte dann für die Zeit der Reparatur noch einen teuren Mietwagen nimmt, kann es im schlimmsten Falle passieren, dass er auf erheblichen Kosten sitzen bleibt.

Aber selbst wenn die Verantwortlichkeit für den Unfall als solches vollständig geklärt ist, nehmen die Versicherungen häufig unberechtigte Kürzungen der Schadensersatzansprüche vor.

Um den Mandanten vor weitergehenden Schäden zu bewahren und um ihm sämtliche Möglichkeiten der Regulierung des Schadens aufzuzeigen, ist es empfehlenswert, bereits unmittelbar nach dem Unfall nach Möglichkeit einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um sich umfassend beraten zu lassen. Einen solchen rechtlichen Service kann nur ein Rechtsanwalt bieten.

Auch für den Fall, dass man einen Verkehrsunfall selbst verschuldet hat, ist es ratsam, noch bevor man gegenüber Dritten, insbesondere der Polizei, Angaben macht, rechtlichen Rat einzuholen. Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls droht in den meisten Fällen die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Wurden Personen verletzt, wird sogar ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Unfallregulierung: Personenschaden, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden

Wird bei einem Verkehrsunfall ein Mensch verletzt, so kann gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung der sogenannte Personenschaden geltend gemacht werden. Dieser besteht insbesondere aus dem Schmerzensgeld.

Weniger bekannt und daher von den Versicherungen so gut wie nie an Geschädigte ohne anwaltlichen Beistand geleistet, ist der sog. Haushaltsführungsschaden. Bei länger anhaltenden Beeinträchtigungen erhält der Geschädigte Ersatz entweder der tatsächlich entstehenden Kosten durch die notwendige Beschäftigung einer Haushaltshilfe, wenn der Haushalt nicht mehr selbst geführt werden kann. Wird eine solche Haushaltshilfe nicht eingestellt, kann der Haushaltsführungsschaden auch fiktiv abgerechnet werden. Bei schweren Beeinträchtigungen kommen Beträge von weit über 1.000 € monatlich in Betracht und das bis ans Lebensende.

Ohne kompetente rechtliche Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht muss der Geschädigte mit Kürzungen seiner berechtigten Ansprüche durch die Versicherung des Unfallverursachers rechnen.

Versicherungsrecht

Kompetent beraten und vertreten kann ich Sie in sämtlichen Gebieten des Kfz-Versicherungsrechts. Bei groben Obliegenheitsverletzungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall kann der Haftpflichtversicherer im Einzelfall bis zu 5.000 € vom Versicherungsnehmer verlangen (Regress). Es ist jeder Einzelfall daraufhin zu prüfen, ob der Regress zulässig ist und ob die behauptete Obliegenheitsverletzung begangen wurde.

Häufig treten diese Fälle bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie bei Trunkenheitsfahrten auf und groben Verkehrsverstößen, wie zum Beispiel dem Überfahren einer roten Ampel.

Auch im Zusammenhang mit der Regulierung von Vollkasko-oder Teilkaskoschäden entstehen häufig Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Insbesondere bei neueren Fahrzeugen ist zu prüfen, ob Sie gegebenenfalls einen Anspruch auf den Ersatz des Neuwerts haben. Geschieht zum Beispiel ein Unfall, weil einem Tier ausgewichen wird, wird von den Versicherungen häufig das Vorliegen eines Wildunfalles bestritten. Auch der Umfang der zu ersetzenden Fahrzeugteile und Schäden ist oftmals streitig. In sämtlichen Fällen kann ich Sie tatkräftig bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche unterstützen.

Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldbescheid

Sie sind geblitzt oder gelasert worden, weil Sie zu schnell gefahren sind oder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben? Sie sind von der Polizei angehalten worden und haben mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut gehabt?

In diesen Fällen wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie eingeleitet. Ihnen drohen Punkte in Flensburg, ein Bußgeld, sowie im Einzelfall ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot. Um hier von Anfang an eine optimale Verteidigung bieten zu können, ist die frühzeitige Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht empfehlenswert. Bereits die Angabe auf dem Anhörungsbogen, mit welchem der Betroffene zugibt, der Fahrer gewesen zu sein, zerstört 80 % der Verteidigungsmöglichkeiten.

Durch meine enge Kooperation mit technischen Sachverständigen   kann ich für Sie bereits im Vorfeld überprüfen, ob die jeweilige Messung - sei es mit Laser, Lichtschrankenmessung oder anderen Geräten - korrekt war. Die Kosten für derartige Sachverständigengutachten trägt in der Regel Ihre (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung.

Selbst wenn sich der Tatvorwurf in technischer Hinsicht bestätigen sollte, kann ich für Sie aufgrund meiner Erfahrung den Ablauf des Verfahrens in vielen Fällen so gestalten, dass die im Einzelfall unumgänglichen Rechtsfolgen aus einer Verkehrsordnungswidrigkeit Sie möglichst wenig beeinträchtigen. So kann ich beispielsweise durch Verhandlungen mit dem Gericht das Verfahren zeitlich strecken, sodass das zu verhängende Fahrverbot in einen Zeitraum fällt, in dem Sie nicht auf Ihren Führerschein angewiesen sind.

Medizinisch-psychologische Untersuchung MPU

Vor allem nach einer (wiederholten) Trunkenheitsfahrt passiert es häufig, dass die Fahrerlaubnisbehörde beim Landratsamt oder der Stadt Landshut den Betroffenen auffordert, zur Ausräumung von Zweifeln an der Fahreignung, innerhalb kürzester Zeit ein positives MPU-Gutachten vorzulegen.

Für eine effektive Hilfe ist es erforderlich, dass sich der Betroffene umgehend rechtlichen Rat einholt und keinesfalls eigene Schritte unternimmt. Ein häufiger Fehler, der in der Praxis begangen wird ist, dass der anwaltlich nicht beratende Betroffene den MPU-Gutachter von der Schweigepflicht entbindet und somit automatisch das MPU-Gutachten an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt wird. Sofern es sich um ein negatives Gutachten handelt, hat das extreme Auswirkungen, da sämtliche negativen Feststellungen im Gutachten über einen Zeitraum von zehn Jahren verwertbar sind, selbst wenn Feststellungen aus einem weit zurückliegenden Zeitraum stammen.

Das bedeutet konkret, dass beispielsweise bei einer Begutachtung im Jahr 2013 der Gutachter Betäubungsmittelverstöße aus dem Jahr 2005 anspricht und dem Betroffenen vorwirft, sich hiermit nicht genügend auseinandergesetzt zu haben. Entsprechend wird eine negative Prognose bezüglich des Betäubungsmittelkonsums gestellt mit Rückverweis auf das Delikt von 2005. Gelangt das negative Gutachten zur Führerscheinakte, kann dieses bis ins Jahr 2023 gegen den Betroffenen verwendet werden. Das bedeutet im Beispielfall, dass ein bereits 18 Jahre zurückliegender Betäubungsmittelkonsum von der Fahrerlaubnisbehörde noch als Begründung für Fahreignungszweifel herangezogen werden kann.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Fahrerlaubnisrecht und der guten Kontakte zu den örtlichen Fahrerlaubnisbehörden ist es mir in zahlreichen Fällen gelungen,  die MPU entweder ganz abzuwenden oder es den Betroffenen durch Verhandlungen zumindest zu ermöglichen, sich durch eine Verlängerung der Fristen ausreichend auf die MPU vorzubereiten.

Die Anordnung einer MPU ist meist die direkte Folge eines Alkohol-oder Betäubungsmitteldelikts im Straßenverkehr. Um dem Mandanten effektiv helfen zu können, ist hier ebenfalls eine sehr frühzeitige Beratung, möglichst unmittelbar nach dem Vorfall, sinnvoll. So kann die Dauer eines Straf-oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch den Betroffenen genutzt werden, um sich auf die drohende Anordnung der MPU ausreichend vorzubereiten. Weitgehende gravierende Folgen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis können so in zahlreichen Fällen vermieden werden.

Verkehrszentralregister / Fahrerlaubnisregister (Punktesystem Flensburg)

Zum 1. Mai 2014 trat die Reform des Flensburger Punktesystems mit wesentlichen Änderungen in Kraft.

Das Verkehrszentralregister (VZR) heißt jetzt Fahrerlaubnisregister (FAER)

Einige Straftaten, die nach dem alten System mit fünf Punkten in Flensburg bewertet werden, wie zum Beispiel fahrlässige Körperverletzung oder Beleidigung im Straßenverkehr, werden nicht mehr eingetragen. Die Tilgungsfristen für Ordnungswidrigkeiten werden verlängert. Seminare zum Punkteabbau sind wesentlich teurer geworden.

Das Punktesystem ist die Grundlage für Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Im schlimmsten Fall der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichen der 8-Punkte-Grenze (Früher 18 Punkte).

 Da auch weniger gravierende Verstöße (z. B. Telefonieren mit dem Handy) mit einem Punkt bewertet werden, genügen nach der aktuellen Gesetzeslage bereits 8 "kleine" Verstöße, bis die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Da im FAER oftmals noch ältere Ordnungswidrigkeiten enthalten sind, die nach dem alten Recht zu behandeln sind, ist es stets erforderlich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüfen zu lassen, ob die Punkteberechnung, die die Führerscheinstelle ihrer Maßnahme zu Grunde gelegt hat, auch zutreffend ist. Gerne kann ich Sie hier tatkräftig unterstützen und beraten.

Durch eine kürzlich abgeschlossene Fortbildung zum Thema Punktereform kann ich Sie über die Konsequenzen der geänderten Gesetzeslage vollständig und kompetent beraten.

Rechtsanwalt Kohlschmidt

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Fax (0871) 20 94 71 55
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